Das Ordnungsamt informiert

(Mittwoch, den 06.11.2013 um 07:37)


An alle Hundehalter!

Hunde sind Freunde des Menschen und treue Partner für jung und alt. Eigentlich mögen viele Menschen Hunde.

Aber nicht ihre Hinterlassenschaften
auf Spielplätzen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen oder Wiesen, wo sie zu einer Gesundheitsgefahr, einer Belastung der Allgemeinheit und unseres Wohnumfeldes werden.

Wenn Sie also mit Ihrem Hund unterwegs sind und er sein „Geschäft“ im öffentlichen Bereich machen muss, lassen Sie bitte seine Haufen auch wieder verschwinden!

Jede handelsübliche Plastiktüte erfüllt dabei ihren Zweck. Einfach Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und bei nächster Gelegenheit mit dem Restmüll entsorgen! Sie verhelfen damit Ihrer Ortschaft ganz wesentlich zu einem sauberen Erscheinungsbild.

Übrigens!

So verbreitet wie der Hundekot auf öffentlichen Flächen, ist bei den Hundehaltern die irrtümliche Meinung, dass mit der gezahlten Hundesteuer gleichzeitig die Beseitigung der Hundehaufen abgegolten ist.
Die Hundesteuer ist wie auch jede andere Steuer nicht für einen bestimmten Verwendungszweck bestimmt. Sie würde auch nicht ausreichen, um die erforderlichen Maßnahmen zur Hundekotbeseitigung zu finanzieren.

In der Gefahrenabwehrverordnung der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“, die für unsere Stadt immer noch ihre Gültigkeit hat, ist geregelt, dass Hundehalter bzw. die mit der Führung oder Pflege Beauftragten verpflichtet sind, entsprechende Verunreinigungen (Hundekot) auf öffentliche Straßen, Wege und Plätze sofort zu beseitigen. Die Nichtbeseitigung dieser Verunreinigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Auch müssen die Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten gewährleisten, dass ihr Tier auf Straßen und in Grünanlagen nicht unbeaufsichtigt umherläuft, Personen oder Tiere anspringt oder anfällt.
Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicher befriedeter Besitztümer stets anzuleinen und haben zusätzlich einen Maulkorb zu tragen.




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