Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen-Anhalt

(Dienstag, den 26.07.2022 um 13:34)


In der Ausgabe 02/2022 des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt wurde bereits über die beginnende Umsetzungsphase der Grundsteuerreform informiert.
Für die neue Grundsteuererklärung müssen Grundstückswerte angegeben werden. Diese können Sie im Rahmen der digitalen Bearbeitung der Steueranmeldung über die zum Beispiel unten angegebenen Internetseiten abrufen:

Bodenrichtwerte:
www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de
oder
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de (Gastzugang Bodenrichtwerte)

Bei Wald wird der steuerliche Wert anhand der Wuchszonen berechnet. Die Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt liegt am Rande der Wuchszone 23.
Siehe:
https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fuer-waldbesitzende/waldbauportal/naturraeumliche-und-standoertliche-grundlagen/wuchsgebiete/

Für Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken kann zur Berechnung der Ertragsmesszahl die folgende Webseite genutzt werden:
https://grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/grundsteuerbewertung_dp/index.html?lang=de
Auf dieser Seite kann über den Button „SUCHE“ das jeweilige Grundstück gesucht werden, für das dann die Ertragsmesszahl angegeben wird.

Die Grundsteuererklärungen kann jeder Eigentümer selbst oder über seinen Steuerberater erstellen lassen.
Ab dem 20. Juni 2022 sollten alle Eigentümer von Grundstücken vom Finanzamt ein individuelles Informationsschreiben erhalten haben. Grundstückseigentümer (ggf. auch als Erben), die zum Stichtag 1. Januar 2022 über Grundeigentum in Sachsen-Anhalt verfügen und kein Informationsschreiben erhalten haben, werden gebeten, sich ab Mitte Juli 2022 an das Finanzamt zu wenden (Pressemitteilung 15/2022 vom 17.06.2022 des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt).




Besucherzähler:
37608982 Besuche37608982 Besuche37608982 Besuche37608982 Besuche37608982 Besuche37608982 Besuche37608982 Besuche