Zum Thema Verdienstausfälle aufgrund von Einschränkungen durch das Corona- Virus gibt es folgende Informationen: • Die Verdienstausfallentschädigung deckt jene Fälle ab, bei denen Personen nicht selbst erkrankt sind, sondern als Kontaktpersonen, Ansteckungs- oder Krankheitsverdächtige auf Anordnung des Gesundheitsamtes isoliert werden müssen. Ansprechpartner ist das Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale). • Liegt eine ärztlich ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, besteht kein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung • Eine Verdienstausfallentschädigungen kann weder für Eltern, die aufgrund der angeordneten Schul- und Kita-Schließungen einen Verdienstausfall erleiden noch für sonstige von Schließungen von Einrichtungen und sonstigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens Betroffene, gewährt werden.
Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer können sich bei Fragen an • die Handwerkskammer Magdeburg unter: +49 391 62680 oder • die Handwerkskammer Halle unter: +49 345 2999221. wenden.
Für Fragen zum Kurzarbeitergeld, steht die • Arbeitsagentur unter folgender Hotline zur Verfügung: + 800 4555520.
Unternehmer*innen können sich bei Fragen zu ihrer wirtschaftlichen Situation an das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung unter folgender Hotline-Nummer: +49 391 567-4750 (Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 16 Uhr) wenden.
Zudem steht auch die Wirtschaftsförderung des Landkreises (die EWG) für Auskünfte zur Verfügung: Tel. 03494 638366 oder Mail info@ewg-anhaltbitterfeld. de (bevorzugt).
Weiterhin gelten folgende Informationshotlines des Landkreises zur Corona- Krise: 03496 601234 03496 601235
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