Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Befreiung von verschiedenen Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) erteilt. Insbesondere betrifft dies Regelungen zur Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen, sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen, zur Öffentlichkeit von Sitzungen, zur Einberufung der Vertretung und ihrer Ausschüsse, zur Beschlussfähigkeit und zur offenen Abstimmung.

Grundsätzlich können nach § 1 Abs. 2 S. 3 der Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 24. März 2020 Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse stattfinden. Für diese Sitzungen gilt die Befreiung für die o.g. Regelungen des KVG LSA.

Es ist aber auch zulässig, in dringenden Angelegenheiten einen Beschluss im vereinfachten schriftlichen Verfahren herbeizuführen. Auch hier gilt die Befreiung für die o.g. Regelungen des KVG LSA.

Eine Information der Öffentlichkeit darüber, dass eine Sitzung des Stadtrates oder eines seiner Ausschüsse stattfindet oder dass zur Beschlussfassung das vereinfachte schriftliche Verfahren angewandt wird, erfolgt rechtzeitig durch Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Südliches Anhalt (www.suedliches-anhalt.de). Ich bitte entsprechende Veröffentlichungen bei Bedarf zu beachten.

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. April 2020.


Thomas Schneider
Bürgermeister

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