Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 02. April 2020

Am 03. April 2020 ist die Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 02. April 2020 in Kraft getreten. Die Regelungen der vorhergehenden Verordnung werden darin bekräftigt, konkretisiert und teilweise erweitert.

Die Maßnahmen zur vorübergehenden Kontaktbeschränkung (§ 18) werden um zwei Wochen bis zum 19. April verlängert.

Neu in Kraft getreten sind Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten (§ 20) und Strafvorschriften (§ 21). U.a. können Verstöße gegen die Verordnung mit Bußgeldern, Geldstrafen und sogar mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Für Ordnungswidrigkeiten wurde ein Bußgeldkatalog erlassen.

Diese Verordnung gilt bis einschließlich 19. April 2020.

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