Am 20. April 2020 tritt die Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 16. April 2020 in Kraft. Die Regelungen der vorhergehenden Verordnung werden darin noch einmal bekräftigt, konkretisiert und teilweise erweitert.
Hier einige Inhalte der Verordnung:
Die Maßnahmen zur vorübergehenden Kontaktbeschränkung (§ 1) werden bis einschließlich 03. Mai verlängert.
Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossen Räumen, Aufzüge, Zusammenkünfte und Ansammlungen mit mehr als zwei Personen dürfen grundsätzlich bis einschließlich 31. August 2020 nicht stattfinden. Ausnahmen regelt § 2 der Verordnung.
Ladengeschäfte jeder Art bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen eingehalten werden. Es wird dringend empfohlen, in den Ladengeschäften einen Mundschutz zu tragen.
Öffentliche Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Das Betreten von Spielplätzen, Bolzplätzen und öffentlich zugänglichen Sportanlagen ist weiterhin untersagt. Dies gilt u.a. nicht für das zuständige Personal zur Pflege der Einrichtungen.
Kindertageseinrichtungen und Schulen bleiben vorerst grundsätzlich geschlossen. Eine Notbetreuung für einen berechtigen Personenkreis der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen unentbehrlichen Schlüsselpersonen wird sichergestellt. Ab voraussichtlich dem 23. April sollen Abschlussklassen (u.a. in Gymnasien, Sekundarschulen, Berufsbildenden Schulen) vom Land Sachsen-Anhalt prüfungsvorbereitende Angebote gemacht werden.
Religiösen Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen bleiben verboten.
Weiterhin werden Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten (§ 20) und Strafvorschriften (§ 21) getroffen. U.a. können Verstöße gegen die Verordnung mit Bußgeldern, Geldstrafen und sogar mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Für Ordnungswidrigkeiten wurde ein Bußgeldkatalog erlassen.
Die Verordnung gilt bis einschließlich 03. Mai 2020.
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