Aussetzen der Fälligkeit der Elternbeiträge bei Nichtinanspruchnahme der Notbetreuung für den Monat Mai 2020

Die Fälligkeit der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen einschließlich Horten der Stadt Südliches Anhalt wird für den Monat Mai 2020 ausgesetzt. Dies gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung.

Die Stadt Südliches Anhalt wird die entsprechenden Einzugsermächtigungen nicht ausführen. Überweisungen der Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 müssen nicht vorgenommen werden, wenn eine Notbetreuung im Monat Mai 2020 nicht in Anspruch genommen wird.

Diese Entscheidung erfolgt zur Entlastung der Eltern und Erziehungsberechtigten, die eine Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen können.


Thomas Schneider
Bürgermeister

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