Mögliche Öffnung von Speisegaststätten – Pressemitteilung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Bezüglich der möglichen Öffnung von Speisegaststätten teilt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld in seiner Pressemitteilung vom 12. Mai 2020 folgendes mit:


„Die Änderung zur 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wird die Landkreise voraussichtlich ermächtigen, die Öffnung von Speisegaststätten bereits ab dem 18.05.2020 zu genehmigen. Kneipen, Bars, Diskotheken und ähnliche Betriebe sind von dieser Öffnungsmöglichkeit ausgenommen.
Der Landkreis muss für den Zeitraum 18.05 bis 21.05 ein allgemeines Sicherheitskonzept erstellen und kann die Öffnung von Speisegaststätten auf Grundlage eines vom Betreiber vorgelegten Hygienekonzepts im Einzelfall genehmigen. Hierzu wird der Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach Vorliegen der Verordnung ein Antragsformular online zur Verfügung stellen. Mit diesem Formular und dem Hygienekonzept sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Nachweisen, die der Antragsteller erbringen muss, wird von den zuständigen Ämtern des Landkreises eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Anträge für eine Öffnung sind bis spätestens Freitagmittag beim Landkreis einzureichen. Die Bearbeitung wird voraussichtlich auch über das Wochenende geschehen. Die Genehmigung erfolgt kostenfrei.

Die Genehmigung ist nicht erforderlich für Öffnungen ab dem 22.05.2020. Hier reicht eine einfache Anzeige an den Landkreis.“

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