Weitere Lockerungen für kommunale Einrichtungen

Ab sofort erfolgen folgende Öffnungen kommunaler Einrichtungen:


Öffnung von Sport- und Turnhallen

Die stadteigenen Turnhallen stehen wieder für Vereinszwecke zur Verfügung. Es wird empfohlen die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung auf 10 Personen zu begrenzen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Jeder Teilnehmer hat sich in eine Anwesenheitsliste einzutragen. Diese ist vom Veranstalter anzufertigen und aufzubewahren.
Die genauen Regelungen werden den Vereinen, die die Sport- und Turnhallen vor Inkrafttreten genutzt haben, bekannt gegeben. Es gilt ein allgemeiner Hygieneplan der Stadt für die Benutzung der stadteigenen Sport- und Turnhallen. Die nutzenden Vereine haben ein eigenes, entsprechend ihrer Nutzung abgestimmtes Konzept zu erstellen und der Stadt vorzulegen.


Öffnung der Dorfgemeinschaftshäuser und des Sport- und Kulturzentrums

Die Dorfgemeinschaftshäuser und das Sport- und Kulturzentrum stehen wieder für Vereinszwecke sowie für private Nutzungen zur Verfügung. Es wird empfohlen die Teilnehmerzahl bei Vereinsnutzung pro Veranstaltung auf 10 Personen zu begrenzen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Die Vereine müssen in eigener Verantwortung Anwesenheitslisten der Teilnehmer führen. Diese ist vom Veranstalter anzufertigen und aufzubewahren.

Private Feiern, bei denen die Zahl der Teilnehmer 50 Personen überschreitet, sind nur bei einer fachkundigen Organisation zulässig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in einem solchen Fall auf 250 beschränkt. Ab dem 29. August 2020 ist die Anzahl der Teilnehmer ist einem solchen Fall auf 500 beschränkt. Der Veranstalter/Nutzer muss in eigener Verantwortung Anwesenheitslisten führen. Die Anwesenheitslisten sind vom Veranstalter/Nutzer für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Nutzung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen. Spätestens 2 Monate nach der Nutzung sind diese Daten zu löschen. Von der Pflicht zur Führung von Anwesenheitslisten ausgenommen sind private Feiern, bei denen die Zahl der Teilnehmer 50 Personen nicht überschreitet.

Nach Beendigung der Veranstaltung sind die Räumlichkeiten in einem gesäuberten und desinfizierten Zustand an den von der Stadt Südliches Anhalt benannten Verantwortlichen zu übergeben.
Bei einer Selbstreinigung ist es aufgrund der momentanen Situation erforderlich, alle Kontaktflächen (z.B. Tische, Stühle Türklinken, Schränke) mit dem übergebenen Flächendesinfektionsmittel/Lappen zu reinigen.
Die Selbstreinigung entfällt, wenn hierfür von der Stadt ein Drittreiniger eingesetzt wird. Nähere Regelungen enthält die entsprechenden Benutzer- und Gebührensatzung. Es gilt außerdem ein allgemeiner Hygieneplan der Stadt für die Benutzung Dorfgemeinschaftshäuser und des Sport- und Kulturzentrums. Die nutzenden Vereine haben ein eigenes, entsprechend ihre Nutzung abgestimmtes Konzept zu erstellen und der Stadt vorzulegen.


Öffnung der Jugendclubs in den Ortschaften Edderitz, Gröbzig und Maasdorf

Die Jugendclubs in Edderitz, Gröbzig und Maasdorf sind wieder geöffnet. Die Regelungen für die Benutzung, wurden mit den verantwortlichen Betreuern vor Ort abgestimmt und sind in den Räumen ausgehängt.


Öffnung der Verwaltung

Die Verwaltungsstandorte in Weißandt-Gölzau und in Gröbzig werden ab dem 07. Juli 2020 wieder geöffnet.

Die Öffnung erfolgt für den Besucherverkehr aber ausschließlich zu folgenden Zeiten:

Dienstag                 09.00 bis 12.00 Uhr
                               13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag             09.00 bis 12.00 Uhr
                               13.00 bis 15.30 Uhr

Auf Grund der Enge der Flure und des Treppenhauses sind bestehende Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten:

-    Tragen von Mund- und Nasenschutz
-    Abstand zwischen Personen 1,5 Meter
-    Die Anzahl der Besucher, die sich gleichzeitig in den Gebäuden aufhalten dürfen, ist begrenzt. Es kann zu Wartezeiten kommen.
-    Hände sind beim Betreten des Gebäudes zu desinfizieren. Hierfür stehen entsprechende Spender zur Verfügung.

Da momentan nicht eingeschätzt werden kann, wie der Besucherandrang sich gestaltet, wird die Vereinbarung von Besuchsterminen empfohlen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist es außerdem möglich, über persönlich mit den zuständigen Sachbearbeitern vereinbarte Termine in Kontakt zu treten. Anfragen können bzw. sollten natürlich vorrangig auch über Telefon bzw. Internet geklärt werden.

An den Wochentagen Montag, Mittwoch und Freitag bleiben die Verwaltungsstandorte geschlossen. Der Eintritt ist nur über das Klingeln möglich. Eine entsprechende Terminvereinbarung sollte vorliegen.






Besucherzähler:
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