Betreuung in den Kindereinrichtungen ab dem 16. Dezember 2020

Für das Land Sachsen-Anhalt werden ab dem 16. Dezember 2020 neue Regelungen durch die 9. Eindämmungsverordnung erfolgen.

 

Ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 18. Dezember 2020 wird in den Kindertagesstätten eine Notbetreuung ohne weitere Voraussetzungen sichergestellt.

 

Ab 21. Dezember 2020 gelten für die Inanspruchnahme der Notbetreuung dann wieder Voraussetzungen analog dem Verfahren im Mai 2020. Die Notbetreuung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist dafür notwendig.

 

In den Schulen wird für die Klassenstufen 1- 6 die Präsenzpflicht aufgehoben. Es wird empfohlen, wo immer möglich, die Kinder zuhause zu betreuen, Ab Klassenstufe 7 wird Distanzunterricht durchgeführt. Die Betreuung in den Schulen insbesondere für die unteren Jahrgangstufen (Grundschule) wird in den Schulen sichergestellt.

 

Sobald die 9. Eindämmungsverordnung vorliegt, werden weitere Informationen erfolgen.

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