Erste Eindämmungsverordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Information und Benennung von Kontaktpersonen

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat am 29. Dezember 2020 die Erste Eindämmungsverordnung zur Information und Benennung von Kontaktpersonen erlassen. Diese Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2020. Die Erste Eindämmungsverordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld finden Sie hier.

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