2. Eindämmungsverordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Information und Benennung der Kontaktpersonen

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat heute die zweite Eindämmungsverordnung zur Information und Benennung der Kontaktpersonen erlassen. Die erste Eindämmungsverordnung trat am 10. Januar außer Kraft. Dies ist einer Pressemitteilung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu entnehmen.

Demnach müssen Personen, bei denen ein Corona Test (PCR) positiv ausgefallen ist, sich unverzüglich für mindestens zehn Tage in die häusliche Selbstisolation begeben. Zudem hat sich der Betroffene durch Ausfüllen einer Selbstauskunft bei zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Darüber hinaus hat die betroffene Person eigenständig ihre Kontaktpersonen über den positiven Befund zu informieren und die Liste der Kontaktpersonen dem Gesundheitsamt zu übermitteln.

Auch Personen, bei denen ein Corona-Schnelltest (Antigentest) positiv ausgefallen ist, begeben sich unverzüglich in Quarantäne. Auch hier ist eine Selbstauskunft dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Fall (PCR-Test oder durch ein Labor) haben, müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Zudem muss die Kontaktperson sich umgehend mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.

Kontaktperson ist, wer länger als 15 Minuten engen Kontakt zu einem Infizierten hatte, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten oder ohne einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Kontaktmöglichkeiten zum Gesundheitsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld:
• Fax: 03496 60-1752
• Mail: meldung-covid-19@anhalt-bitterfeld.de

Die Zweite Eindämmungsverordnung finden Sie hier.

 

Anlage 1 - Selbstauskunft Indexfall

Anlage 2 - Liste der Personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen

Anlage 3 - Selbstauskunft Kontaktperson

 

Schaubild - Einordnung der Kontaktpersonen

Schaubild - "Corona Positiv - Was nun?"

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