2. Verordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Einschränkung des Bewegungsradius

In seiner Pressemitteilung hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld darüber informiert, dass  am 25. Januar 2021 die 2. Verordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius erlassen wurde. Sie gilt zunächst bis einschließlich 14. Februar 2021.

Demnach ist es Einwohnern des Landkreises ohne Vorliegen eines triftigen Grundes untersagt, sich außerhalb eines Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort zu bewegen. Der Radius von 15 Kilometer bestimmt sich als Umkreis ab der Grenze der Wohnsitzgemeinde (also nicht Ortschaft) der betroffenen Person.

Triftige Gründe, diesen Radius zu verlassen, sind u.a. der Weg zur Arbeit, Mandats- und Ehrenamtsausübung, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, Unterricht und Grabpflege auf Friedhöfen. Tagestouristische Ausflüge stellen hingegen keinen triftigen Grund dar.

Der Landkreis hat diese Verordnung erlassen, da der Inzidenzwert (Rate der Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) seit geraumer Zeit gemäß Veröffentlichung des Robert Koch-Institutes den Wert von 200 je 100.000 Einwohner überschreitet. Das ermächtigt und verpflichtet den Landkreis diese Einschränkung zu erlassen.

Die 2. Verordnung ersetzt die 1. Verordnung, die am 31. Januar 2021 ausgelaufen wäre.

Die 2. Verordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius finden Sie hier.

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