3. Eindämmungsverordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Information und Benennung der Kontaktpersonen

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat heute die dritte Eindämmungsverordnung zur Information und Benennung der Kontaktpersonen erlassen. Diese Verordnung tritt am 27.1.2021 in Kraft und gilt zunächst bis 14.2.2021. Dies ist einer Pressemitteilung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu entnehmen.

Wesentliche Veränderung gegenüber der Zweiten Eindämmungsverordnung vom 12. Januar
2021 ist:
Die Kontaktpersonen erhalten nunmehr nach ihrer elektronisch übermittelten Meldung
an das Gesundheitsamt eine schriftliche Bestätigung der Absonderungszeit. Diese
schriftliche Bestätigung ersetzt die bislang erhaltene Quarantäneverfügung und ist für
den Arbeitnehmer und für Selbständige die Grundlage auf Ersatz des Verdienstausfalls.

Die Dritte Eindämmungsverordnung finden Sie hier.

Die Anlagen (Formulare) findet man auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter www.anhalt-bitterfeld.de.

Homepage des Landkreises: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/covid19/dritte-eindaemmungsverordnung-des-landkreises-anhalt-bitterfeld-zur-information-und-benennung-der-kontaktpersonen.html

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