Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 23. Februar 2021 zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt und unter Berücksichtigung der 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 15. Dezember 2020 in der Fassung vom 12. Februar 2021, können die Kindereinrichtungen und Horte am 01. März 2021 wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Die Kindertageseinrichtungen werden die Betreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Alle Kinder, die zur Betreuung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Südliches Anhalt angemeldet sind, können ab dem 01. März 2021 wieder ihre entsprechende Einrichtung nutzen.
Die Kindertageseinrichtungen öffnen beziehungsweise schließen zu ihren regulären Betreuungszeiten.
Das Betreten der Kindertageseinrichtungen ist für Personensorgeberechtigte/ Bringe- und Abholberechtigte nicht erlaubt. Das Bringen und Abholen der Kinder erfolgt an den Eingangstüren der Einrichtungen. Ihre Kinder werden von unseren Erzieherinnen in Empfang genommen.
Eine Einrichtung grundsätzlich besuchen können
- Kinder bis 3 Jahre mit typischer laufender Nase ohne weitere Krankheitszeichen, - Kinder ab 3 Jahre mit einer leichten banalen Erkältung, die kein Fieber und kein Krankheitsgefühl und insbesondere keinen trockenen Husten haben.
Bei der ersten Betreuung ab dem 01. März 2021 haben die Eltern vor Beginn der Betreuung ihrer Kinder einmalig eine schriftliche Bestätigung abzugeben, mit der sie verpflichtend erklären, dass sie ihr Kind jeden Tag frei von einschlägigen COVID 19- Symptomen übergeben und dass auch kein Kontakt zu einer an COVID 19 erkrankten Person bestand. Danach erklären die Eltern mit jeder Übergabe des Kindes an die Einrichtung (durch schlüssiges Handeln), dass das Kind frei von einschlägigen Symptomen ist, die nicht auf chronische Krankheiten oder Allergien zurückzuführen sind.
Regelungen in den Kindereinrichtungen
Die Betreuung der Kinder erfolgt in ihren gewohnten festen Gruppen.
Längere Elterngespräche sind in separierten Räumlichkeiten erlaubt oder nach Möglichkeit per Telefon-/Videokonferenz. Die Abstandsregelungen zwischen Eltern und Personal sind einzuhalten. Wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, haben die Eltern einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Die Eingewöhnung findet für alle Kinder im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten statt.
Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen ist bei Zugang und Anwesenheit von Eltern und anderen Personen besonders wichtig.
Wir freuen uns, dass wir ab Montag, den 01. März, wieder alle Kita- und Hortkinder in unseren Einrichtungen begrüßen können.
Schneider Bürgermeister
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