Neue Regeln zur Absonderung und Benennung von Kontaktpersonen

Laut einer Pressemitteilung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat der Landkreis am 25. November 2021 eine neue Allgemeinverfügung zur Regelung der Absonderung und Benennung der Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten erlassen.
Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 26. November 2021. Demnach haben sich unter anderem positiv getestete Personen 14 Tage in die häusliche Selbstisolation zu begeben, ihre engen Kontaktpersonen eigenständig zu informieren sowie eine Liste der engen Kontaktpersonen unverzüglich dem Gesundheitsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld per Fax oder Mail zu übermitteln.

Schaubild

Anlage 1 (Selbstauskunft der infizierten Person)

Anlage 2 (Formular Liste der personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen)

Anlage 3 (Formular Selbstauskunft der Kontaktperson)

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