Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Beschränkung bzw. zum Verbot von Wasserentnahmen
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat auch in diesem Jahr eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung bzw. zum Verbot von Wasserentnahmen erlassen.
Dadurch ist es ab sofort nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Hilfsmittel, z. B. Pumpvorrichtungen, zu entnehmen. Das gilt für Entnahmen im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie geltender wasserrechtlicher Erlaubnisse.
Zudem ist es in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr verboten, Wasser aus Brunnen zur Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen, Sportanlagen (z. B. Rasen-, Tennis- und Golfplätze) sowie zu landwirtschaftlichen Zwecken (Beregnung) zu entnehmen.