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Auf dieser Seite werden aktuell verfügbare Kaufobjekte in der Stadt Südliches Anhalt aufgelistet. Die Veröffentlichung erfolgt hier ausschließlich zu Informationszwecken und ohne Gewähr. Sie kann und soll nicht eine anderweitige amtliche Bekanntmachung aufgrund anderer Vorschriften ersetzen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Veräußerung des angebotenen Grundstücks erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens.
Die Veröffentlichung des Objektes stellt keine rechtlich bindende Verkaufszusage dar. Interessenten können innerhalb der festgelegten Frist ein schriftliches Kaufangebot abgeben. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages oder auf Berücksichtigung im weiteren Verfahren.
Die eingehenden Angebote werden nach Ablauf der Angebotsfrist ausgewertet und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung über die Veräußerung des Grundstücks obliegt dem Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt.
Ein Grundstückskauf kommt erst mit dem entsprechenden Beschluss des Stadtrates sowie dem anschließenden notariellen Abschluss eines Kaufvertrages rechtswirksam zustande.
Die Stadt Südliches Anhalt behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen nicht zu berücksichtigen, Nachverhandlungen zu führen, das Bieterverfahren aufzuheben oder das Grundstück nicht zu veräußern. Auch bei Abgabe des Höchstgebotes besteht kein Anspruch auf Zuschlag.
Alle Angaben zum Grundstück wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Interessenten wird empfohlen, sich vor Abgabe eines Angebotes eigenständig über den Zustand, die Nutzungsmöglichkeiten und die sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten des Grundstücks zu informieren.
Auf dieser Seite werden aktuell verfügbare Kaufobjekte in der Stadt Südliches Anhalt aufgelistet. Die Veröffentlichung erfolgt hier ausschließlich zu Informationszwecken und ohne Gewähr. Sie kann und soll nicht eine anderweitige amtliche Bekanntmachung aufgrund anderer Vorschriften ersetzen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Wohngrundstück
Gnetsch – Dorfstraße 15
Grundstück: 3.402 m²
Baujahr: 1950
Besichtigungstermin: 16.07.2026 / 15:30 – 16:30 (Open House)
Gebotsende: 07.08.2026 / 11:00 Uhr
Wohngrundstück
Radegast – Freilandstraße 10 + 12
Grundstück: 963 m²
Baujahr: 1955
Besichtigungstermin: 14.07.2026 / 16:30 – 17:30 (Open House)
Gebotsende: 07.08.2026 / 11:00 Uhr
Wohngrundstück
Radegast – Freilandstraße 9
Grundstück: 677 m²
Baujahr: 1955
Besichtigungstermin: 14.07.2026 / 15:30 – 16:30 (Open House)
Gebotsende: 07.08.2026 / 11:00 Uhr
Wohngrundstück
Radegast – Zehmitzer Straße 27
Grundstück: 790 m²
Baujahr: 1963
Besichtigungstermin: 14.07.2026 / 17:30 – 18:30 (Open House)
Gebotsende: 07.08.2026 / 11:00 Uhr
Wohngrundstück
Zehmitz – Zehmitzer Dorfstraße 17
Grundstück: 1.652 m²
Baujahr: 1959
Besichtigungstermin: 16.07.2026 / 14:00 – 15:00 (Open House)
Gebotsende: 07.08.2026 / 11:00 Uhr
Wohngrundstück
Station Weißandt-Gölzau – Am Bahnhof 3
Grundstück: 1.276 m²
Baujahr: 1947
Besichtigungstermin: 11.08.2026 / 16:30 – 17:30 (Open House)
Gebotsende: 28.08.2026 / 11:00 Uhr
Waldgrundstück
„Am Landgraben“
Grundstück: 5,7381 ha
Besichtigungstermin: nach Vereinbarung
Gebotsende: 07.08.2026 / 11:00 Uhr
Waldgrundstück
„Gutswiesen“
Grundstück: 1,4394 ha
Besichtigungstermin: nach Vereinbarung
Gebotsende: 07.08.2026 / 11:00 Uhr
Art des Grundstücks
Lagebezeichnung
Grundstück: m²
Baujahr:
Besichtigungstermin:
Gebotsende: Datum / Uhrzeit
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