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Anträge auf Ausnahme nach § 12 Abs. 3 Punkte 2 bis 5 der Eindämmungsverordnung (Notbetreuung)Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld informiert zur Möglichkeit der Antragstellung auf Ausnahme nach § 12 Abs. 3 Punkte 2 bis 5 der Eindämmungsverordnung (Notbetreuung) bei Vorliegen eines Härtefalles. |
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Impressum Ι Datenschutz | Letzte Änderung: 27.03.2020 |