Erste Änderungsverordnung zur Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 16. April 2020

Am 22. April 2020 tritt die Erste Änderungsverordnung zur Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft.

Vorgeschrieben ist nunmehr die Tragepflicht einer textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes im Öffentlichen Personennahverkehr und in den geöffneten Ladengeschäften. Ausreichend sind hier auch aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs und Ähnliches.

Tierparks, Zoologische und Botanische Gärten sowie ähnliche Freizeitangebote dürfen ab sofort wieder unter Auflagen für den Publikumsverkehr öffnen.

Alle Regelungen und den aktuellen Stand der Vierten Eindämmungsverordnung können Sie der Lesefassung entnehmen.

Besucherzähler:
39796176 Besuche39796176 Besuche39796176 Besuche39796176 Besuche39796176 Besuche39796176 Besuche39796176 Besuche