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Erste Änderungsverordnung zur Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 16. April 2020Am 22. April 2020 tritt die Erste Änderungsverordnung zur Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Alle Regelungen und den aktuellen Stand der Vierten Eindämmungsverordnung können Sie der Lesefassung entnehmen. |
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Impressum Ι Datenschutz | Letzte Änderung: 13.05.2020 |