Benutzung der öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet

Die Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 02. Mai 2020 eröffnet die Möglichkeit, Spielplätze wieder für die Benutzung freizugeben. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Ab dem 08.05.2020 dürfen die öffentlichen Spielplätze unter Beachtung folgender Regeln benutzt werden:

-    Die Benutzung ist täglich von 9 - 19 Uhr gestattet. Außerhalb dieser Zeit ist die Benutzung nicht erlaubt.

-    Den Spielplatz dürfen ausschließlich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nutzen.

-    Die Gruppenbildung ist unter Beachtung der Abstandsregel auf 5 Personen beschränkt. Das gilt nicht für Kinder eines Hausstandes.

-    Zwischen den Gruppen ist zwingend ein Abstand von mindestens 3 m einzuhalten.

-    Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Sonst nacheinander und so, dass jedes Kind an die Reihe kommt.

-    Ist die maximale Anzahl an Personen auf dem Spielplatz erreicht, darf keine zusätzliche Person den Spielplatz nutzen.

-    Der Spielplatz darf nur von Personen betreten werden, die keine erkennbaren Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen (Husten, Fieber, Halsschmerzen).

-    Auf dem Spielplatz wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten.

Die maximale zulässige Anzahl an Personen, die den Spielplatz gleichzeitig betreten dürfen, wird im Verhältnis zur Anzahl der vorhandenen Spielgeräte für die einzelnen Spielplätze folgendermaßen festgesetzt:

 

Ortschaft Ortsteil Standort Personen
Edderitz Edderitz Schulstraße 17
Fraßdorf Fraßdorf Alte Lindenstraße 12
Glauzig Glauzig Dorfgarten 9
Görzig Görzig Am Anger 7
Station Weißandt-Gölzau Dorfring 9
Gröbzig Gröbzig Straße des Aufbaus 9
Gröbzig Puschkinstraße 5
Gröbzig Am Volkspark 9
Großbadegast Großbadegast Lindenplatz 12
Hinsdorf Hinsdorf Hauptstraße 10
Libehna Libehna Eichenweg 10
Repau Dorfstraße 4
Maasdorf Maasdorf Dorfstraße 10
Meilendorf Meilendorf Meilendorfer Straße 12
Zehmigkau Zehmigkauer Straße 15
Piethen Piethen Dorfstraße 7
Prosigk Prosigk Schulstraße 9
Quellendorf Quellendorf Neue Reihe 14
Radegast Radegast Zehmitzer Straße 19
Reinsdorf Reinsdorf Friedensstraße 9
Reupzig Reupzig Dorfstraße 14
Riesdorf Riesdorf Dorfstraße 10
Scheuder Scheuder Dorfstraße 7
Naundorf Naundorfer Straße 9
Trebbichau a.d. Fuhne Trebbichau a.d. Fuhne Hauptstraße 10
Weißandt-Gölzau Weißandt-Gölzau An den Ellern 7
Gnetsch hinter der Feuerwehr 5
Werdershausen Werdershausen Neue Siedlung 7
Wieskau Wieskau An der Gemeinde 5
Wörbzig Wörbzig Schulstraße 14
Zehbitz Zehbitz Dorfstraße 10
Zehmitz Dorfstraße 9
Wehlau Dorfstraße 5


Die Eltern bzw. die Aufsichtspersonen haben eigenverantwortlich darauf zu achten, dass die Hygiene-, Abstands- und Kontaktregeln sowie die maximal zulässige Anzahl an Personen auf dem Spielplatz eingehalten werden.

Bei Zuwiderhandlungen kann die Stadt Südliches Anhalt Platzverweise erteilen bzw. wenn erforderlich eine Schließung des Spielplatzes vornehmen.


Thomas Schneider
Bürgermeister

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