Erweiterte Öffnung von Speisewirtschaftsbetrieben ab dem 18. Mai 2020 - Antragsformular des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat auf seiner Homepage ein Formular für einen Antrag auf erweiterte Öffnung von Speisewirtschaftsbetrieben ab dem 18. Mai 2020 veröffentlicht. Der Antrag und die dazugehörigen Anlagen (welche das sind, ist dem Antragsformular zu entnehmen) sind zwingend einzureichen, wenn der Betreiber eines Speisewirtschaftsbetriebes beabsichtigt, diesen in der Zeit vom 18. Mai 2020 bis zum 21. Mai 2020 zu öffnen.
Der Antrag für eine Öffnung ist bis spätestens Freitagmittag (15. Mai 2020) beim Landkreis einzureichen. Die Bearbeitung wird voraussichtlich auch über das Wochenende geschehen. Die Genehmigung erfolgt kostenfrei.

Die Genehmigung ist nicht erforderlich für Öffnungen ab dem 22. Mai 2020.  Hier reicht eine einfache Anzeige an den Landkreis.

Die Seite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit Link zum Antragsformular

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