Siebente Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 30. Juni 2020

Die Siebente Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt ist am 02. Juli 2020 in Kraft getreten. Sie gilt grundsätzlich bis zum 16. September 2020.

Besucherzähler:
39796451 Besuche39796451 Besuche39796451 Besuche39796451 Besuche39796451 Besuche39796451 Besuche39796451 Besuche