![]() |
||||
Startseite Ι Stadt + Verwaltung Ι Einrichtungen + Vereine Ι Aktuelles Ι Service Ι Wirtschaft + Entwicklung | ||||
Sie sind hier: Startseite >> Aktuelles >> Archiv zu COVID-19 >> 2. Änder. 8.VO | ||||
Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020Durch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt wurde die aktuell geltende Achte Eindämmungsverordnung geändert. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 beinhaltet abweichende Regelungen für den Zeitraum vom 02. November 2020 bis 30. November 2020. U.a. gilt für den genannten Zeitraum demnach Folgendes: - Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt. Dabei darf die Anzahl von zehn Personen nicht überschritten werden. - Diese Einschränkungen gelten auch für private Feiern. - An Hochzeiten dürfen neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen, die Eltern und Kinder und Geschwister der Eheschließenden teilnehmen. Bei Trauerfeiern dürfen nur der engste Freundes- und Familienkreis der oder des Verstorbenen, der Trauerredner oder Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens teilnehmen. - Für den Publikumsverkehr dürfen u.a. nicht geöffnet werden: - Beherbergungsstätten (z.B. Hotels, Jugendherbergen, Pensionen, Campingplätze) dürfen keine Personen zu touristischen Zwecken beherbergen. - Gaststätten müssen für den Publikumsverkehr schließen. Davon ausgenommen sind die Belieferung und die Mitnahme von Speisen sowie der Außer-Haus-Verkauf. - Messen, Ausstellungen, Weihnachts- und Jahrmärkte jeder Art dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. - Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Ausnahmen sind u.a. Individualsport, Sportbetrieb von Berufssportlern und Rehabilitationssport.
Hier finden Sie die Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die entsprechend angepasste Lesefassung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
|
||||
Besucherzähler:
|
Impressum Ι Datenschutz | Letzte Änderung: 15.12.2020 |