1. Verordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Einschränkung des Bewegungsradius

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat heute die 1. Verordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius erlassen. Diese Verordnung tritt am 13. Januar 2021 in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 31. Januar 2021. Dies ist einer Pressemitteilung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu entnehmen.

Demnach ist es Einwohnern des Landkreises ohne Vorliegen eines triftigen Grundes untersagt, sich außerhalb eines Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort zu bewegen. Der Radius von 15 Kilometer bestimmt sich als Umkreis ab der Grenze der Wohnsitzgemeinde (also nicht Ortschaft) der betroffenen Person.
Triftige Gründe, diesen Radius zu verlassen, sind u.a. der Weg zur Arbeit, Mandats- und Ehrenamtsausübung, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, Unterricht und Grabpflege auf Friedhöfen. Tagestouristische Ausflüge stellen hingegen keinen triftigen Grund dar.

Der Landkreis hat diese Verordnung erlassen, da der Inzidenzwert (Rate der Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) seit dem 5. Januar 2021 gemäß Veröffentlichung des Landesamtes für Verbraucherschutz den Wert von 200 je 100.000 Einwohner überschreitet. Das ermächtigt und verpflichtet den Landkreis diese Einschränkung zu erlassen.

Die Erste Verordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius finden Sie hier.

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