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Osterfeuer sind untersagt – Waldbrandwarnstufe 4 gilt seit 16.04.2025

Osterfeuer mit Besuchern

Seit dem 16.04.2025 gilt für den gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld bis auf Widerruf die Waldbrandgefahrenstufe 4.

Aus diesem Grund sind die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen zum Anlegen und Unterhalten eines Feuers (Traditionsfeuer – Osterfeuer) unwirksam, soweit die Waldbrandgefahrenstufe 4 auch am Tag der Durchführung des jeweiligen Traditionsfeuers gilt.

Sofern die Waldbrandgefahrenstufe wieder heruntergesetzt wird, bleibt die Genehmigung zum Abbrennen des Traditionsfeuers bestehen.

Über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe können Sie sich jederzeit beim Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt unter:

https://www.arcgis.com/apps/dashboards/0f1b1a23ebd04a3dbd14b76a981d8006: Osterfeuer sind untersagt – Waldbrandwarnstufe 4 gilt seit 16.04.2025

informieren.

gez. Schneider
Bürgermeister

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