Stadtsanierung

Stadtsanierung

Sanierungsgebiet „Altstadt Gröbzig“

Das Sanierungsgebiet

Im Jahr 1995 ist die ehemalige Stadt Gröbzig in das Förderprogramm „Städtebauförderung im ländlichen Bereich“ des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen worden. Die Aufnahme in das Programm und die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Altstadt Gröbzig“ konnte als Beginn und Chance einer geordneten stästebaulichen Entwicklung für die beeinträchtigte und gefährdete Substanz angesehen werden.

Leitsatz:

„Gröbzig – Kleinstadt mit Flair und Atmosphäre – Stadt zum Leben – Naturnah und traditionsbewußt“

Aufbauend auf den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchung und wurden für die Rahmenplanung als Primärziele formuliert:

  • Erhaltung, Sicherung und bedarfsgerechte Wiederherstellung sowie Verbesserung der historischen Gestalt der Altstadt
  • Sicherung und Ausbau der Zentrumsfunktion durch Ausbau der Versorgungs-, Kultur- und Kommunikationsangebote unter Beibehaltung der Bedeutung als Wohnstandort
  • Erhaltung der vorhandenen Nutzungsmischung und Erweiterung der Nutzungsvielfalt bei gleichzeitiger Entwicklung zusammenhängender Entwicklungsbereiche in Sanierungsgebiet und gesamtstädtischem Gefüge
  • Sicherung und Förderung der Wohnnutzung durch Verbesserung der Wohnbedingungen

In den Jahren von 1995 bis 2004 wurden insgesamt 146 öffentliche und 46 private Maßnahmen gefördert und durchgeführt. Es wurden verschiedene Straßen, Wege und Plätze im Sanierungsgebiet grundhaft neu ausgebaut, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen saniert und private Bauvorhaben im Bereich der Gebäudesanierung gefördert.

Im Sanierungsgebiet sind die gesetzlichen Vorschriften der §§ 136 ff. Baugesetzbuch (BauGB) zu beachten. Von besonderer Bedeutung sind die Genehmigungspflichten nach den §§ 144 und 145 BauGB, die im Sanierungsbrief Nr. 3 genau erläutert werden. Hierzu müssen einzelne Vorhaben zur Genehmigung bei der Stadt Südliches Anhalt beantragt werden.

Für Grundeigentümer, die Einkommensteuer zahlen, sind darüber hinaus auch die Möglichkeiten steuerlicher Abschreibungen nach § 7h Einkommenssteuergesetz (EStG) im Sanierungsgebiet wichtig. Auch hierzu werden im Sanierungsbrief Nr. 3 weitere Informationen gegeben.

Ansprechpartner

Ansprechpartner in der Stadt Südliches Anhalt

Herr Kuhn

Sanierungsträger SALEG mbH

Herr Gilbert

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